Das Mittelstandskomitee der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer hat eine Übersicht wichtiger Informationen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorbereitet, die in der alltäglichen Arbeit berücksichtigt werden sollten.
1. GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERWEISUNGEN
Die russische Zentralbank hat die aktuell geltenden Beschränkungen für grenzüberschreitende Überweisungen für Nichtansässige aus den sogenannten „unfreundlichen“ Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, offiziell bis einschließlich 7. Dezember 2026 verlängert.
Natürliche Personen, die offiziell in Russland beschäftigt sind, sind weiter berechtigt, Gelbeträge bis zur Höhe ihres Gehalts ins Ausland zu überweisen.
Für nicht in Russland beschäftigte natürliche Personen und juristische Personen bleibt das vollständige Verbot von Überweisungen ins Ausland bestehen. Diese Beschränkung gilt nicht für ausländische Unternehmen, die von russischen Privatpersonen kontrolliert werden.
Das Verbot gilt auch nicht für Abhebungen von Geldmitteln durch ausländische Investoren von Konten des Typs „In“ und für Rubel-Transitüberweisungen von ausländischen Banken über Korrespondenzkonten in der Russischen Föderation.
2. IMPORT AUS DER EAWU, EPD
2.1. Import aus EAWU-Staaten: SPOT-Start und vorübergehende Erleichterungen
Am 1. Juni ging das nationale System zur Bestätigung der Warenerwartung (SPOT) zur Überwachung des Straßentransports in Russland offiziell in Betrieb. Ziel ist es, Importe aus dem Graubereich zu holen und steuerfreie Einfuhrmodelle zu unterbinden.
Ab dem 1. Juni 2026 gilt eine zwingende Anforderung zur Vorab-Erstellung von Dokumenten und zum Erhalt eines QR-Codes für den Spediteur an der Grenze.
Um die finanzielle Belastung für die Unternehmen zu verringern, führte die Regierung später einen Übergangszeitraum ein und verschob die Pflicht zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen (Erlass Nr. 641 der Regierung der Russischen Föderation).
Aktuelle Abläufe und Fristen:
- Seit 1. Juni: Dokumente und QR-Codes
Importeure sind bereits verpflichtet, mindestens zwei Tage vor der Einfuhr ein Dokument über die bevorstehende Lieferung (DOPP) im System des Föderalen Steuerdienstes zu erstellen. Mit diesem Dokument wird ein obligatorischer QR-Code generiert, den der Fahrer an der Grenze vorzeigen muss. - Seit 1. Juli: Einführung von Sicherheitsleistungen für Armenien, Kasachstan und Kirgisistan
Seit diesem Datum ist für die genannten Länder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (in Höhe der Einfuhrumsatzsteuer und der Verbrauchsteuern) zwingend erforderlich, um einen QR-Code zu erhalten. - Ab 1. November: Einführung von Sicherheitsleistungen für Belarus
Für den russisch-belarussischen Abschnitt der Grenze gilt die Befreiung von Vorauszahlungen am längsten: bis einschließlich 31. Oktober 2026.
2.2. Verlängerung des vereinfachten Import-Deklarierungsverfahrens für Waren aus der EAWU
Das im April durch den russischen Präsidialerlass Nr. 261 über die Besonderheiten der Zollregulierung an der Staatsgrenze der Russischen Föderation eingeführte vorübergehende vereinfachte Verfahren für die Einfuhr von Waren aus EAWU-Staaten wurde offiziell bis zum 31. August 2026 verlängert. Dieser Mechanismus soll Unternehmen helfen, sich an die Einführung des SPOT-Systems anzupassen.
Kern der Erleichterungen: Unternehmen und Einzelunternehmer sind berechtigt, Waren ohne Vorlage von Dokumenten zum Nachweis des Status als EAWU-Ware und ohne vorherige Markierung einzuführen.
Pflichten des Importeurs: Die Waren müssen (in Begleitung der Zollbehörden) in dafür vorgesehenen Zwischenlagern verbracht und eingelagert werden. Die Kennzeichnung und die Einhaltung der Anforderungen der Russischen Föderation erfolgen im Lager, bevor die Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor die Freigabe erteilt.
Ausnahmen: Das vereinfachte Verfahren gilt nicht für Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Gemüse, Obst, Getreide), kontrollierte Produkte (Tiere, Pflanzen, Tabak, Arzneimittel) sowie für eine Reihe von Warennomenklatur-Codes für die Außenwirtschaftstätigkeit (TN VED) in den Bereichen Elektronik, Medizintechnik und Luftfahrtausrüstung.
2.3. Elektronische Beförderungsdokumente
Ab dem 1. September 2026 verlieren Beförderungsdokumente in Papierform ihre Gültigkeit. Unternehmen müssen dann auf elektronische Beförderungsdokumente (EPD) umstellen. Zu diesen Dokumenten gehören beispielsweise Lieferscheine, Versandaufträge und -anfragen, Speditionsdokumente usw. Papierdokumente werden jedoch nicht vollständig abgeschafft: Das russische Verkehrsministerium hat eine Liste von Fällen bestätigt, in denen Dokumente weiterhin in traditioneller Form ausgestellt werden können.
Nach dem 1. September 2026 kann die Verwendung eines Papierfrachtbriefs außerhalb der festgelegten Ausnahmen als fehlendes Beförderungsdokument gewertet werden. Sendungen können gestoppt und Unternehmen bei Kontrollen mit Geldstrafen belegt werden: 3.000 bis 10.000 Rubel (ca. 33 bis 111 Euro) für Einzelunternehmer und 100.000 bis 1 Million Rubel (ca. 1.110 bis 11.100 Euro) für juristische Personen.
Bei einem Treffen mit Regierungsmitgliedern am 23. Juni schlug Verkehrsminister Andrej Nikitin eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2027 vor, in der die Zollinspekteure bei der Feststellung einer Papierrechnung anstelle einer elektronischen Rechnung nur mündliche Verwarnungen aussprechen würden. Der russische Präsident Wladimir Putin unterstützte den Vorschlag.
Die Umstellung auf digitale Dokumente betrifft ab dem 1. September Kraftfahrzeuge, Eisenbahnen und die Luftfahrt. Alle Dokumente müssen über das staatliche Informationssystem für elektronische Transportdokumente (GIS EPD) mithilfe von Anbietern für den elektronischen Belegdurchlaufübermittelt werden.
3. STEUERN
3.1. Versicherungsbeiträge
Wir erinnern daran, dass bis Januar 2026 für alle kleinen und mittleren Unternehmen eine Vergünstigung für Versicherungsbeiträge galt, und zwar die Möglichkeit, für Beträge über dem 1,5-fachen Mindestlohn einen Satz von 15% statt 30% anzuwenden. Mit dem Inkrafttreten der diesjährigen Änderungen des Steuergesetzbuches ist diese Befreiung jedoch nur noch für Unternehmen anwendbar, deren Tätigkeiten in der bestätigten Listeaufgeführt sind.
In seinem Schreiben Nr. BS-36-11/1995@ vom 17. März 2026 hat der Föderale Steuerdienst Russlands einige Fragen bezüglich des neuen Verfahrens zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen auf Versicherungsbeiträge für kleine und mittelständische Unternehmen erläutert:
- Die Vergünstigung wird angewendet auf Auszahlungen über dem 1,5-fachen des Mindestlohns (MROT).
- Anwendungsbedingungen: Haupttätigkeit gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Arten der Wirtschaftstätigkeit (OKWED) aus der Regierungsliste, der Anteil der Einnahmen aus dieser Tätigkeit muss mindestens 70% betragen.
- Im Falle eines Wechsels der Haupttätigkeit im Jahresverlauf wird die Vergünstigung ab dem 1. des Monats der Vornahme von Änderungen im Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen (EGRJUL) oder im Einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer (EGRIP) angewendet.
- Verlust der Vergünstigung: bei Ausschluss aus dem Register der kleinen und mittleren Unternehmen, bei Änderung der Haupttätigkeit in eine nicht in der Liste aufgeführte Tätigkeit oder bei Unterschreiten des Schwellenwerts von 70% für die entsprechenden Einnahmen(seit Jahresbeginn).
- Für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gilt nicht mehr die Vorschrift, dass der Anteil der Einnahmen aus der Haupttätigkeit für das dem Übergang zur Zahlung von Beiträgen zu einem ermäßigten Satz vorausgehende Jahr mindestens 70% betragen muss.
- Bei der Berechnung des 70%-Schwellenwerts können nun Einnahmen aus der Haupttätigkeit und aus zusätzlichen Tätigkeiten, die in speziellen, von der russischen Regierung genehmigten Listen, aufgeführt sind, addiert werden.
Die Geltung der Änderungen erstreckt sich auf Rechtsverhältnisse seit dem 1. Januar 2026.
3.2. Umsatzsteuer
Die jährliche Umsatzschwelle für den obligatorischen Übergang vom vereinfachten Besteuerungssystem (USN) zur Zahlung der Umsatzsteuer wurde bis Ende 2029 bei 20 Mio. Rubel (ca. 224.006 Euro) eingefroren. Zuvor war geplant, diese Schwelle in den Jahren 2027 und 2028 schrittweise auf 15 Mio. (ca. 168.049 Euro) bzw. 10 Mio. Rubel (ca. 112.033 Euro) zu senken.
Das entsprechende Gesetz wurde von der Staatsduma am 24. verabschiedet. Die Änderungen im Steuergesetzbuch wurden auf Grundlage einer vom russischen Präsidenten während des SPIEF-2026 erteilten Anweisung ausgearbeitet.
Zuvor hatten Wirtschaftsverbände den Präsidenten und den Ministerpräsidenten der Russischen Föderation aufgefordert, die weitere Senkung des jährlichen Grenzwerts für Umsatzsteuerzahler im Rahmen des vereinfachten Steuersystems (USN) bei 20 Mio. Rubel (ca. 224.006 Euro) einzufrieren, und dabei die übermäßige Steuerbelastung für Kleinstunternehmen vor dem Hintergrund der Inflation angeführt.
Nach Angaben des russischen Finanzministeriums werden durch diese Maßnahme im Zeitraum 2027/28 über 360.000 kleine und mittlere Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Die Gesamtsumme der Unternehmenshilfen über drei Jahre liegt bei über 250 Mrd. Rubel (ca. 2,8 Mrd. Euro). Dieser Aufschub gibt Unternehmern Zeit, sich an die neuen Steuermechanismen anzupassen und ihre Geschäftstätigkeit für die nächsten drei Jahre zu planen, wodurch Liquiditätsengpässe und zusätzliche Buchhaltungskosten vermieden werden.
Wichtige Erläuterung für Steuerzahler im vereinfachten Besteuerungssystem (USN)
Die Besteuerung von Einzelunternehmern wurde vom Gesetzgeber präzisiert. Gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 104 vom 25. April 2026 gilt für Einzelunternehmer, die das vereinfachte Besteuerungssystem (USN) anwenden, eine Erleichterung: Zinsen auf Bankeinlagen müssen bei der Berechnung des Schwellenwerts für die Anwendung der Umsatzsteuer für das Jahr 2025 nicht berücksichtigt werden.
Die Vergünstigung gilt jedoch nur, wenn gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Einzelunternehmer hat im Jahr 2025 das vereinfachte Besteuerungssystem angewendet.
- Sein Jahresumsatz überstieg im Jahr 2025 den Betrag von 20 Mio. Rubel (ca. 224.006 Euro), lag jedoch unter 60 Mio. Rubel (ca. 672.197 Euro).
- Der Übergang zum vereinfachten Besteuerungssystem erfolgte, weil der betreffende Einzelunternehmer seit dem 1. Januar 2026 den Anspruch auf Anwendung des Patentbesteuerungsverfahrens verloren hat.
Falls also ein Einzelunternehmer im „Korridor“ zwischen 20 und 60 Mio. Rubel liegt und das Patentrecht verloren hat, werden Bankzinsen nicht bei der Feststellung der Umsatzsteuerpflicht berücksichtigt.
3.3. Entschädigung für Nutzung des privaten Fahrzeugs
Das Steuergesetzbuch wurde um neue Vorschriften für die Entschädigung für die geschäftliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs ergänzt. Die entsprechenden durch das Föderale Gesetz Nr. 104 eingeführten Änderungen des russischen Steuergesetzbuches traten am 25. Mai 2026 in Kraft. Zuvor wurden die gewinnsteuerlich anrechenbaren Entschädigungsschwellenwerte von der russischen Regierung festgelegt. Nun werden diese Schwellenwerte direkt im Steuergesetzbuch definiert.
Die Entschädigung selbst wird durch Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt (Artikel 188 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation). Für gewinnsteuerliche Zwecke sind jedoch nur Beträge bis zu folgenden Grenzen als Betriebsausgaben abzugsfähig:
| Fahrzeug | Höhe der monatlichen Entschädigung |
|---|---|
| Pkw mit Hubraum bis zu 2000 ccm | 2400 Rubel (ca. 27 Euro) |
| Pkw mit Hubraum über 2000 ccm | 3000 Rubel (ca. 33 Euro) |
| Motorrad | 1200 Rubel (ca. 13 Euro) |
Wichtig: Entschädigungsbeträge, die die festgelegten Grenzen überschreiten, werden bei der Berechnung der Gewinnsteuer nicht berücksichtigt (Punkt 38, Artikel 270 Steuergesetzbuch der Russischen Föderation). Diese Beträge beinhalten bereits die Erstattung sämtlicher Fahrzeugbetriebskosten, einschließlich Kraftstoff und Schmierstoffe, Wäsche, Wartung und Reparaturen. Daher können über die Entschädigung hinaus keine zusätzlichen Kraftstoffkosten geltend gemacht werden.
4. PERSONAL
Zum 1. September 2026 treten Änderungen im russischen Arbeitsgesetzbuch (ArbGB RF) in Kraft, die sich direkt auf die Arbeit von Unternehmen und Einzelunternehmern auswirken.
4.1. Neue Überstundengrenze
DasFöderale Gesetz Nr. 144 vom 25. Mai 2026 ändert das Arbeitsgesetzbuch in Bezug auf die jährlich maximal zulässige Anzahl von Überstunden: von 120 auf 240 Stunden. Die Änderungen treten am 1. September 2026 in Kraft.
- Der erhöhte Grenzwert von 240 Stunden kann angewendet werden, wenn er in der Betriebsvereinbarung oder einer Branchenvereinbarung festgeschrieben ist.
- Die Dauer der Mehrarbeit darf vier Stunden pro Tag nicht überschreiten. Bislang galten maximal vier Stunden im Laufe von zwei aufeinanderfolgenden Tagen.
- Der bisherige Grenzwert von 120 Stunden bleibt für Personal in staatlichen Einrichtungen in interner Nebentätigkeit sowie für schädliche Produktionsanlagen der Unterklassen 3.3 und 3.4 weiter in Kraft.
- Personen im Vorruhestandsalter, Rentner und Arbeitnehmer in schädlichen Produktionsanlagen der Klassen 3.1 und 3.2 können mit schriftlicher Zustimmung und ärztlicher Bescheinigung mehr als 120 Überstunden leisten.
- Für Mehrarbeit über 120 Stunden hinaus steht dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher bezahlter Tag für medizinische Untersuchungen zu.
Die neuen Regeln für die Vergütung von Überstunden enthalten eine genaue Abstufung:
- Für Mehrarbeit bis zu 120 Stunden pro Jahr gelten die alten Regeln: die ersten beiden Stunden mindestens zum 1,5-fachen, die nachfolgenden Stunden mindestens zum doppelten Satz.
- Ab der 121. Überstunde pro Jahr wird jede Überstunde mindestens doppelt vergütet.
Bei der Berechnung werden alle Stimulations- und Kompensationszahlungen berücksichtigt.
Beispiel: Ein Mitarbeiter leistete 135 Überstunden pro Jahr. Die ersten 120 Stunden werden wie folgt vergütet: Die ersten zwei Stunden pro Tag wurden mit dem 1,5-fachen Stundensatz vergütet, jede weitere Stunde mit dem doppelten. Für die verbleibenden 15 Stunden (von 121 bis 135) werden alle Stunden mit dem doppelten Stundensatz vergütet, ohne Aufteilung in die ersten beiden und nachfolgende Stunden.
4.2. Befristete Arbeitsverträge
Neben anderen Änderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches haben Kleinunternehmen mit bis zu 70 Beschäftigten nun das Recht, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Ausnahme: Für Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen bleibt die Grenze bei 20 Beschäftigten.
Wir erinnern daran, dass Kleinunternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten bereits bisher befristete Arbeitsverträge abschließen konnten. Für Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen galt und gilt weiterhin die strengere Grenze von maximal 20 Beschäftigten.
4.3. Kündigung für Diebstahl und für Verfehlungen
Arbeitgeber haben nun das Recht, einen Arbeitsvertrag zu kündigen, wenn ein Gericht ein Strafverfahren gegen einen Arbeitnehmer aus nicht-rehabilitierenden Gründen einstellt, beispielsweise durch Verhängung einer Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe. Dies macht es einfacher, sich von unredlichen Mitarbeitern zu trennen.
4.4. Frist zur Beantwortung eines Antrags auf Teilzeitarbeit
Für die Beantwortung von derartigen Anträgen von Mitarbeitern wurde eine Frist eingeführt. Beantragt ein Mitarbeiter Teilzeitarbeit, muss der Arbeitgeber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen und diese schriftlich dokumentieren.
Bisher enthielt das Gesetz keine Frist für diese Entscheidung, sodass Arbeitgeber den Prozess verzögern konnten. Nun wurde eine Frist festgelegt. Die Nichteinhaltung der Frist führt zur ordnungsrechtlichen Belangung.
4.5. Neue Vorschriften für Rückruf aus dem Urlaub
Änderungen bezüglich des Rückrufs von Mitarbeitern aus dem bezahlten Jahresurlaub stärken den Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen und präzisieren die Vorgehensweise in Notfallsituationen.
Ungeachtet der Umstände dürfen schwangere Frauen und Mitarbeiter unter 18 Jahren nicht aus dem Urlaub zurückgerufen werden.
Gleichzeitig wurde eine Ausnahme im Arbeitsgesetzbuch eingeführt. Arbeitnehmer, die Tätigkeiten unter gesundheitsschädlichen und/oder gefährlichen Arbeitsbedingungen ausüben, können nun zurückgerufen werden. Zuvor war dies prinzipiell untersagt.
Ein solcher Arbeitnehmer darf jedoch nur zurückgerufen werden, um eine Katastrophe oder einen Arbeitsunfall zu verhindern oder die Folgen einer Katastrophe, eines Unfalls oder einer Naturkatastrophe zu beseitigen.
Wichtig: Das bloße Vorliegen eines Notfalls genügt nicht. Die spezifische Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers muss für die Ausführung der dringenden Aufgaben erforderlich sein, und seine Einbeziehung muss objektiv notwendig sein. Das konkrete Verfahren zum Rückruf solcher Arbeitnehmer muss in einer Betriebsvereinbarung oder in einer internen Vorschrift, in einer entsprechenden Vereinbarung oder direkt im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Falls ein Rückruf stattgefunden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zwei obligatorische Bedingungen zu erfüllen, um sicherzustellen, dass dem Arbeitnehmer keine finanziellen Nachteile oder Einbußen beim Urlaubsanspruch entstehen. Daher werden die während des Rückrufs geleisteten Arbeitsstunden mit mindestens dem doppelten Stundensatz vergütet, und der nicht in Anspruch genommene Teil des Urlaubs wird dem Arbeitnehmer nach dessen Ermessen zu einem passenden Zeitpunkt im laufenden Arbeitsjahr gewährt oder dem Urlaub für das folgende Arbeitsjahr gutgeschrieben.
Empfehlung: Das entsprechende Verfahren sollte im Voraus ausgearbeitet und genehmigt werden, sodass es bis zum 1. September 2026 vollständig in Kraft tritt.
5. SONSTIGES
5.1. Wichtige Erinnerung: Arbeitgeber sind verpflichtet, der Beschäftigungsbehörde monatlich ihre freien Arbeitsplätze und nicht besetzten Stellen zu melden.
Bei Nichteinhaltung droht eine Geldstrafe von 100 bis 300 Rubel (1,10 bis 3,30 Euro) für den für die Meldung verantwortlichen Mitarbeiter, 300 bis 500 Rubel (3,30 bis 5,50 Euro) für den Geschäftsführer und 3000 bis 5000 Rubel (33 bis 55 Euro) für die betreffende juristische Person.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Schreiben Nr. 16-1/B-378 des Arbeitsministeriums vom 4. Mai 2022 sowie Artikel 19.7 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuches.
5.2. Personalbedarf
Das Arbeitsministerium hat in seiner Personalprognose für die Jahre 2024 bis 2029 die Branchen identifiziert in denen bis 2029 die größte Nachfrage nach Fachkräften bestehen wird. Laut dieser Prognose wird der größte Anstieg der Nachfrage in sieben Sektoren erwartet: persönliche Dienstleistungen (plus 348.000 Stellen), verarbeitendes Gewerbe (plus 203.000 Stellen), Transport und Lager (plus 194.000 Stellen), Hotel- und Gastgewerbe (plus 168.000 Stellen), Wissenschaft (plus 160.000 Stellen), Information und Kommunikation (plus 90.000 Stellen) sowie Gesundheitswesen (plus 70.000 Stellen).
Gleichzeitig wird ein Rückgang der Nachfrage nach Fachkräften in Bereichen wie Handel, öffentliche Verwaltung, Energie, Landwirtschaft, Immobilien, Kultur, Sport, Finanzen und Versicherungen prognostiziert.
Es ist bereits jetzt möglich, auf Basis dieser Entwicklung Schlussfolgerungen zu ziehen und Ihr Geschäft entsprechend zu planen.
Das Mittelstandskomitee der Kammer wird Sie weiterhin über aktuelle Änderungen informieren. Wir freuen uns über Ihr Feedback, Ihre Anregungen und Kommentare zur Verbesserung dieses Formats. Bitte senden Sie diese an Olga Sujewa, Senior Managerin für Außenbeziehungen und Interessenvertretung: sujewa@kammer.ru.