Seit mehreren Wochen bangen in Russland lebende ausländische Staatsangehörige aus den sogenannten „unfreundlichen Staaten“ um ihre Guthaben, die russische Banken nach dem Präsidialdekret Nr. 377 vom 1. Juni 2026 eingefroren haben (siehe dazu „Kammer hilft“ vom 11. Juni).
Die entstandene Unsicherheit nutzen Telefonbetrüger gezielt aus. Kriminelle geben sich in zahlreichen Fällen als Bankmitarbeiter aus und versprechen betroffenen Ausländern eine Lösung ihrer Probleme. Tatsächlich versuchen sie jedoch, die entsprechenden Guthaben zu stehlen. Als Deutsch-Russische Auslandshandelskammer rufen wir unsere Mitglieder deshalb zu besonderer Vorsicht auf. Prüfen Sie jeden Anruf und jede E-Mail-Nachricht sorgfältig, die angeblich von Ihrer Bank stammen. Geben Sie niemals vertrauliche Daten oder Zugangscodes weiter.
Die Kammer hat sich vor Kurzem in einem Petitum an die Zentralbank mit der Bitte gewandt, zeitnah zu erklären und gegenüber den Banken mitzuteilen, wie der Erlass Nr. 377 angewandt werden soll. Die Kammer trat in ihrem Schreiben dafür ein, dass die Banken monatlich Summen von unter 10 Mio. Rubel pro Kunde freigeben, umgerechnet 118.000 Euro.
Das Präsidialdekret Nr. 377 weitet das Präsidialdekret Nr. 95 vom 5. März 2022 mit dem Ziel aus, die Kontrolle der russischen Regierung über den Kapitalabfluss zu verschärfen, indem sie den Spielraum für die Rückführung von Geldern durch Ausländer aus „unfreundlichen Staaten“ erheblich einschränkt.
Die neue Regelung greift bei Verpflichtungen, die 10 Mio. pro Kalendermonat, oder den Gegenwert in Fremdwährung übersteigen. Beträge oberhalb dieser Grenze müssen auf ein Sonderkonto vom Typ „C“ überwiesen werden. Gelder auf Konten des Typs „C“ sind generell blockiert. Kommerzielle Transaktionen oder Überweisungen ins Ausland sind nur bei einer Ausnahmegenehmigung der Zentralbank oder der zuständigen Regierungskommission möglich.
Mehrere Banken, darunter T-Bank, Alfa-Bank und OTP Bank, haben Geldanlagen von Privatpersonen sowie Repräsentanzen ausländischer Organisationen und Unternehmen „vorübergehend“ eingefroren. Betroffen sind Topmanager und weitere Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.
Wenn Ihr Unternehmen oder Sie persönlich von der neuen Regelung betroffen sind, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Für Ihre Fragen und Kommentare steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Olga Sujewa (sujewa@kammer.ru) zur Verfügung.