Am Dienstag hat die russische Zentralbank die lang erwartete offizielle Erklärung zur Anwendung des Präsidialdekrets Nr. 377 verbreitet. Das Dekret vom 2. Juni hatte unter bestimmten Voraussetzungen das Einfrieren der Guthaben ausländischer Bankkunden vorgesehen (siehe Kammer hilft vom 11. Juni). Daraufhin hatte sich die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer mit einem Petitum an die Zentralbank gewandt und um eine zeitnahe Klarstellung sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Banken gebeten.
Wichtig: Die Regelung bezieht sich laut der Zentralbank ausschließlich auf Deposite bzw. Festgeldkonten. Andere Bankkonten, etwa laufende Konten oder Tagesgeldkonten, können von ausländischen Bankkunden ohne unbefristeten Aufenthaltstitel in Russland weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Korrespondenzkonten.
Zudem ist der im Präsidialerlass festgelegte Schwellenwert von 10 Mio. Rubel (rund 118.000 Euro) der Erläuterung zufolge je Kunde und Kalendermonat anzuwenden. Einlagen bis zu diesem Betrag fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich des Erlasses Nr. 377. Zuvor hatten viele russische Banken mangels einer klaren Richtlinie den Schwellenwert kumulativ für alle Einlagen von Ausländern angewandt, sodass auch Kunden mit geringen Guthaben betroffen waren.
Wenn der Einlagebetrag einschließlich der aufgelaufenen Zinsen unter 10 Mio. Rubel liegt, ändert sich also für den Einleger nichts. Es besteht zudem kein Verbot der Verlängerung bestehender Festgeldverträge.
Beschränkungen greifen erst, wenn der Einlagebetrag oder die Auszahlungen daraus den Schwellenwert von 10 Mio. Rubel überschreiten. In diesem Fall kann die Bank den Gesamtbetrag nicht uneingeschränkt auszahlen. Die Festgeldeinlage bleibt bestehen, wird aber nicht automatisch auf ein Sonderkonto des Typs „C“ übertragen. Der Zugriff auf die Gelder ist jedoch eingeschränkt. Zinsen werden weiterhin ausgezahlt, wobei auch die monatlichen Zinszahlungen den Betrag von 10 Mio. Rubel nicht überschreiten dürfen.
Bitte beachten Sie: Die Schließung eines Festgeldkontos mit mehr als 10 Mio. Rubeln geht mit erheblichen Nachteilen einher, weil der gesamte Einlagebetrag von der Bank auf ein Sonderkonto des Typs „C“ überwiesen wird. Für diese Konten gelten die im Präsidialerlass vorgesehenen Beschränkungen. Falls Sie vorhaben, Ihr Festgeldkonto vorzeitig aufzulösen, lassen Sie sich unbedingt vorher beraten und bedenken Sie die Risiken.
Für Ihre Fragen und Kommentare steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Olga Sujewa (sujewa@kammer.ru) zur Verfügung.