Bankguthaben von Ausländern eingefroren

In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Banken, darunter die T-Bank und die ungarische OTP, Guthaben von Einzelpersonen und Repräsentanzen ausländischer Organisationen und Firmen „zeitweise“ eingefroren, die aus Ländern kommen, die Russland sanktioniert haben. Betroffen sind auch Mitgliedsunternehmen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, aber auch zahlreiche Einzelpersonen.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte am 1. Juni 2026 das Dekret Nr. 377 unterzeichnet, das Zahlungen an Gläubiger aus den sogenannten „unfreundlichen Staaten“ regelt. Das neue Dekret weitet das Präsidial-Dekret Nr. 95 vom 5. März 2022 mit dem Ziel aus, die Kontrolle der russischen Regierung über den Kapitalabfluss zu verschärfen, indem sie den Spielraum für die Rückführung von Geldern durch Ausländer aus „unfreundlichen Staaten“ erheblich einschränkt.

Die neue Regelung greift bei Zahlungen, die 10 Mio. Rubel (umgerechnet 118.000 Euro) pro Kalendermonat, oder den Gegenwert in Fremdwährung übersteigen. Beträge oberhalb dieser Grenze müssen auf ein Sonderkonto vom Typ „C“ überwiesen werden. Gelder auf Konten des Typs „C“ sind generell blockiert. Sie können nicht für kommerzielle Transaktionen oder Überweisungen ins Ausland verwendet werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der russischen Zentralbank oder der Regierungskommission für ausländische Investitionen vor. Allerdings ist die Zahlung von Steuern sowie ein begrenzter Kreis weiterer Transaktionen von C-Konten weiterhin möglich.

Aktuell gibt es wenig Klarheit über die praktische Umsetzung der neuen Regeln. Es wird damit gerechnet, dass die russische Zentralbank zeitnah eine offizielle Erläuterung veröffentlicht.

Auch bei einem Kammer-Mitarbeiter, der in Russland eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, scheiterten Versuche, Geld von seiner Spareinlage bei der T-Bank auf seine Bankkarte zu überweisen. Auf Anfrage teilte die Bank mit, dass laut dem neuen Dekret seine Spareinlage bis auf Weiteres eingefroren sei. Einen Zugriff hätten nur Ausländer mit einem unbefristeten Daueraufenthaltstitel (WNSch) in Russland. Zudem legte die T-Bank den Schwellenwert von 10 Mio. Rubel kumulativ für alle Einlagen von Ausländern aus „unfreundlichen“ Ländern aus und nicht pro Kunde, sodass auch Kunden mit geringen Guthaben betroffen sind. Mehrere Kunden von Sber und VTB berichten in einem Telegram-Kanal, dass laut Auskunft beider Banken das Dekret erst ab 10 Mio. Rubel pro Anleger greift.

Als Deutsch-Russische Auslandshandelskammer setzen wir uns dafür ein, dass die Regelung aufgehoben oder aufgeweicht wird.

Wenn Ihr Unternehmen oder Sie persönlich von der neuen Regelung betroffen sind, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Für Ihre Fragen und Kommentare steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Olga Sujewa (sujewa@kammer.ru) zur Verfügung.

11.06.2026

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