Was das 20. Sanktionspaket der EU beinhaltet

Das am Donnerstag, den 23. April, der Rat der Europäischen Union verabschiedete und am Freitag veröffentlichte 20. Sanktionspaket gegen Russland umfasst mit 120 Einzelpersonen und Organisationen die höchste Sanktionszahl seit zwei Jahren, Erleichterungen für die deutsche Fensterindustrie sowie vielschichtige Wirtschaftssanktionen, die auf Schlüsselsektoren abzielen.

Energiesektor

Das neue Sanktionspaket zielt auf Förderungs- und Verarbeitungssegmente des Energiesektors, einschließlich der Ölexploration, -förderung, -raffination und des Transports.

  • Sanktioniert werden weitere 46 Schiffe, die Brüssel mit Russlands Schattenflotte in Verbindung bringt.
  • Die EU führt obligatorische Kontrollen beim Verkauf von Tankern und ein Verbot der Erbringung von technischen Wartungsdiensten und anderen Dienstleistungen für russische Tanker und Eisbrecher ein, die verflüssigtes Erdgas (LNG) transportieren.
  • Transaktionen mit den Häfen Murmansk und Tuapse sind verboten.
  • Zusätzlich wurde ein Verbot von Transaktionen mit dem Ölterminal des Hafens Karumin in Indonesien verhängt.

Banken und Kryptowährungen

  • Brüssel hat 20 weitere russische Banken auf die Sanktionsliste gesetzt, darunter die Metallinvestbank, die Bank „Russkij Standard“ und die Bank „Avangard“.
  • Transaktionen mit vier Finanzinstituten in Drittländern – Keremet Bank und Capital Bank of Central Asia (beide Kirgisistan), Yelo Bank (Aserbaidschan) und die Joint Development Bank (Laos) – sind verboten, da diese die EU-Sanktionen umgehen oder Verbindungen zum Finanznachrichtensystem der russischen Zentralbank (SPFS) unterhalten, dem russischen Pendant zu SWIFT. Das SPFS selbst unterliegt seit Sommer 2024 europäischen Sanktionen.
  • Es wird ein vollständiges branchenweites Verbot russischer Plattformen für Transfer und Austausch von Krypto-Assets eingeführt.
  • Gegen die ZAO Tengri Coin, das kirgisische Unternehmen hinter der Kryptobörse Meer, werden Sanktionen verhängt. Grund dafür ist, dass die Börse den Handel mit dem Stablecoin A7A5 ermöglicht, der durch Sicherheiten der russischen Promswjasbank gedeckt ist. Die Europäische Union hat im Rahmen ihres 19. Sanktionspakets Transaktionen mit A7A5, der an den russischen Rubel gekoppelt ist, verboten.
  • Die EU verbietet Transaktionen mit der Kryptowährung RUBx sowie jegliche Unterstützung seitens der EU für die Entwicklung des Digitalrubels.
  • Nettotransaktionen mit russischen Agenten zur Umgehung von EU-Sanktionen werden verboten.

Handel

Anti-Umgehungs-Mechanismus

Zum ersten Mal in der Geschichte der EU wurde ein spezieller Mechanismus zur Umgehung von Sanktionen gegen ein bestimmtes Land aktiviert: Kirgisistan. Dieses Land gilt als Jurisdiktion, in der „das Risiko der Sanktionsumgehung systematisch und anhaltend ist“. Die EU verzeichnete im Vergleich zum Zeitraum bis Februar 2022 einen Anstieg der Importe dieser Güter aus der EU nach Kirgisistan um fast 800% sowie einen Anstieg der Reexporte von Kirgisistan nach Russland um etwa 1200%. Das Exportverbot nach Kirgisistan umfasst Metallbearbeitungsanlagen, einschließlich CNC-Maschinen (CN-Code 8457 10), sowie Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Übertragen von Sprache, Bildern und Daten (Router, Modems, Vermittlungstechnik) (CN-Code 8517 62).

Import-Export-Einschränkungen

  • Das Exportverbot umfasst Laborglaswaren, bestimmte Hochleistungsschmierstoffe und deren Additive, Energiematerialien, Chemikalien, Gummi und vulkanisierte Gummiprodukte, Stahlprodukte, Werkzeuge für die Metallbearbeitung und Industrietraktoren im Wert von über 360 Mio. Euro.
  • Für bestimmte Rohstoffe, Metalle, bestimmte Mineralien, Stahlschrott und andere Metalle, Chemikalien, vulkanisierte Gummiprodukte und gegerbte Pelzhäute im Wert von mehr als 570 Mio. Euro gelten Importbeschränkungen.

Exporterleichterungen

  • Bestimmte Waren, wie beispielsweise Reifen für Pkw, Motorräder und Roller (CN-Codes 4011 10 00, 4011 40 00 und 4011 90 00) sowie Ventilatoren und Dunstabzugshauben (8414 51, 8414 59 00, 8414 60 00), werden aus der Sanktionsliste gestrichen.
  • Bei Vorliegen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde eines EU-Mitgliedstaats dürfen Waren, die zur Fensterherstellung verwendet werden, unter den CN-Codes 3916 20, 3920 43 109 9, 3925 90 10, 3925 90 800 0 und 8302 41 50 exportiert werden.
  • Liegt eine Entscheidung der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaates vor, ist außerdem die Ausfuhr von Waren unter den CN-Codes 2835 22 00, 2920 90, 3917 10 und 3920 62 möglich, sofern diese ausschließlich zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.

 

Quellen: EU-Pressemitteilung (EN), Verordnung (EU) 2026/506

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ruslan Kokarew, Geschäftsführer des Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer: kokarew@kammer.ru

28.04.2026

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