Kammer erreicht Sanktionslockerung für Fensterbranche

Mit dem am vergangenen Donnerstag verabschiedeten 20. Sanktionspaket hat die Europäische Union neben vielen neuen Sanktionen einige Teile ihrer Exportbeschränkungen gegenüber Russland gelockert – ein Schritt, von dem auch die zuletzt stark betroffene Fensterbranche profitiert. Dieser Erfolg geht auch auf die Bemühungen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer zurück, die in einem Petitum an die Bundesregierung auf die schwierige Lage deutscher Fensterhersteller aufmerksam gemacht hatte.

Ausgangspunkt war das im Juli 2025 beschlossene 18. EU-Sanktionspaket. Es untersagte die Ausfuhr zentraler Vorprodukte für die Fensterfertigung, darunter PVC-Profile, Kunststoffbauelemente und Beschläge. Für deutsche Hersteller, die in Russland traditionell einen bedeutenden Marktanteil halten, hatte dies gravierende Folgen: Mehrere Unternehmen mussten ihre Tätigkeit drastisch einschränken und liefen wegen stillstehender Fabriken Gefahr, von Russland unter Fremdverwaltung gestellt zu werden, während Wettbewerber aus der Türkei und China die entstandenen Lücken füllten und hunderte Arbeitsplätze in Deutschland verloren gingen.

Im neuen Sanktionspaket wurde der Katalog der Waren, deren Ausfuhr aus der EU nach Russland zuvor komplett verboten war, überarbeitet. Für zahlreiche Produkte, die in der Fensterproduktion eingesetzt werden, sind Exporte in die Russische Föderation künftig wieder möglich – allerdings mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten, im Falle Deutschlands des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bemerkenswert ist, dass eine Lockerung für eine konkrete Warenkategorie erstmals explizit in einem EU-Sanktionspaket festgeschrieben ist – zuvor hatten lediglich einzelne Behörden innerhalb der EU entsprechende Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Einige Unternehmer, Firmenvertreter und Marktbeobachter werten dies als Zeichen dafür, dass die Stimmen europäischer und deutscher Firmen und Wirtschaftsinteressen insgesamt bei den Entscheidungsträgern in Brüssel zunehmend Gehör finden.

Unternehmen, die von den Maßnahmen betroffen sind und Unterstützung bei Anträgen beim BAFA benötigen, können sich an unsere Mitarbeiterin Olga Suewa (sujewa@kammer.ru) wenden, Senior Managerin für Außenbeziehungen und Interessenvertretung.

30.04.2026

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