Vorauszahlungen zurückerstattet: Kammer schützt Firmen vor Klagen

Deutschen Firmen, die aufgrund von Sanktionen bereits bezahlte Waren und Dienstleistungen nicht mehr nach Russland liefern dürfen, droht in Russland eine Klagewelle. Allerdings zeichnete sich in den vergangenen Wochen nicht zuletzt dank den Bemühungen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer eine positive Dynamik ab: Vier weitere Unternehmen konnten Zahlungen in Millionenhöhe an ihre russischen Auftraggeber zurückleiten. Damit wurde die Gefahr kostspieliger Gerichtsprozesse und wahrscheinlicher Pfändungen erfolgreich abgewendet.

Seit 2025 hilft die Kammer gemeinsam mit ihrem Mitgliedsunternehmen Müller & Wagner betroffenen Unternehmen, die geleisteten Anzahlungen zurückzuerstatten. Bisher haben insgesamt sechs Unternehmen den Mechanismus erfolgreich in Anspruch genommen.

Dass solche Rückzahlungen weiterhin möglich sind, war Kern-Petitum eines Positionspapiers des Rechtskomitees der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer vom September 2025 . In ihrem Petitum, das an die Deutsche Bundesbank, die deutsche Regierung und die Deutsche Botschaft in Moskau geschickt wurde, schlug die Kammer eine Fristverlängerung für die Rückzahlungen von Vorauszahlungen um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 vor.

Dabei verwies die Kammer auf die Gefahr einer Klagewelle gegen deutsche Firmen, die von ihren russischen Geschäftspartnern vor dem 24. Februar 2022 eine Vorauszahlung erhielten, ihre Lieferverpflichtungen nach diesem Datum aber sanktionsbedingt nicht mehr erfüllen konnten. Es bestehe auch das Risiko, „dass diese Urteile in das Eigentum der deutschen Schuldner auf dem Territorium der Russischen Föderation uneingeschränkt vollstreckt werden können“. Außerdem verwies die Kammer auf das Risiko internationaler Vollstreckung, insbesondere in Ländern der Staatenbündnisse BRICS und Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ).

Der Schritt zeigte Wirkung: Mit dem 19. EU-Sanktionspaket vom 23. Oktober 2025 wurde die Frist für Rückzahlungen durch die Erlangung einer Einzellizenz der Deutschen Bundesbank um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Über das genaue Verfahren können sich betroffene Unternehmen in unserer Präsentation auf Deutsch oder Russisch informieren.

Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist und Sie sich in dieser Angelegenheit beraten lassen wollen, wenden Sie sich an Olaf Letzel (letzel@kammer.ru), Abteilungsleiter Mitgliederbetreuung und Marktanalyse der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.

5.0

14.05.2026

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15.05.2026
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