Deutschland hat am 30. Juni 2026 die vollständige Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Russland zum 1. Januar 2027 notifiziert. Damit reagiert das Bundesministerium der Finanzen auf die einseitige Teil-Aussetzung durch Moskau aus dem August 2023. Ab dem 1. Januar 2027 sind nationale Steuergesetze wieder unabhängig voneinander anzuwenden, insbesondere in Bezug auf Einkommen- und Vermögensteuern. Dieser Schritt hat weitreichende rechtliche und praktische Folgen für zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen sowohl in Deutschland als auch in Russland.
Den detaillierten Auswirkungen der Suspendierung widmet die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer am 27. August ein CEO-Frühstück mit Steuer- und Rechtsexperten im großen Konferenzraum im Fili-Grad-Zentrum, Beginn: 09:30 Uhr. Die Referenten erläutern die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen, zeigen mögliche Handlungsoptionen auf und beantworten die Fragen der Teilnehmer. Bitte melden Sie sich jetzt schon an und notieren Sie sich Fragen oder Anmerkungen, die Sie mit den Experten diskutieren möchten.
Geschichte und Hintergrund
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und Deutschland wurde im Mai 1996 unterzeichnet. Es sollte verhindern, dass dieselben Einkünfte sowohl in Russland als auch in Deutschland besteuert werden. Hierzu regelte das Abkommen unter anderem, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und in welchen Fällen bereits im Ausland gezahlte Steuern auf die Steuerlast im anderen Staat angerechnet werden können.
Mit der vollständigen Suspendierung des DBA entfällt diese Abstimmung zwischen den beiden Staaten. So können bei der Einkommensteuererklärung für 2027 ausländische Einkünfte natürlicher Personen, die in Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind – etwa Dividenden, Zinsen oder unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit –, sowohl in Russland als auch in Deutschland besteuert werden.
Steuerliche Folgen ab 2027
-
Keine Verteilungsnormen: Die Regeln zur Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten greifen nicht mehr.
-
Quellensteuern: Erhöhte Belastungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen (Dividenden, Zinsen, Lizenzen), da steuerliche Vergünstigungen des DBA wegfallen.
-
Nationale Gesetze: Es greifen primär das nationale Steuerrecht sowie das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG), sofern Sachverhalte betroffen sind.
Weitere amtliche Details finden Sie direkt beim Bundesministerium der Finanzen.
Bei Fragen und Kommentaren wenden Sie sich auch an Kammer-Geschäftsführer Ruslan Kokarew, kokarew@kammer.ru.