Das Landgericht Münster hat zwei Unternehmer wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten sowie vier Jahren und einem Monat verurteilt. Sie hatten 2023 und 2024 über Briefkastenfirmen in der Türkei und Kirgisistan EU-Sanktionen umgangen und Maschinenbauteile im Wert von knapp 883.000 Euro nach Russland exportiert. Zuvor hatten die laut WDR „deutsch-russischen Brüder“ ein umfassendes Geständnis abgelegt und im Gegenzug eine Strafmaß-Obergrenze von vier Jahren und acht Monaten Haft zugesichert bekommen. / WDR 1, 2