Zentralbank erläutert Kontosperren

Gestern veröffentlichte die russische Zentralbank eine offizielle Stellungnahme zur Anwendung des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 vom 5. März 2022, die die Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern, darunter ihre Bankeinlagen, regelte. Die Zentralbank wies darauf hin, dass sich das Dekret nicht auf Verpflichtungen aus Bankkonten, einschließlich Korrespondenzkonten, erstreckt. Es besteht demnach kein Verbot der Verlängerung von Bankeinlagenverträgen.

Darüber hinaus erläuterte die Zentralbank, dass die Höhe der Verpflichtungen des Kreditinstituts aus Bankeinlagenverträgen ausgehend von der Höhe der Verpflichtungen gegenüber jedem einzelnen Einleger in einem Kalendermonat zu bestimmen sei. Nach Angaben der Zentralbank waren die Banken mangels einer offiziellen Klarstellung gezwungen, auf Nummer sicher zu gehen, und blockierten bei der Umsetzung des Dekrets Konten zahlreicher ausländischer Bürger. / Zentralbank (RU)

15.07.2026

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