Zölle für „unfreundliche“ Nahrungsergänzungsmittel

Die Regierung hat einen Zoll von 35% auf Nahrungsergänzungsmittel aus „unfreundlichen“ Ländern eingeführt. Laut der entsprechenden Regierungsverordnung gilt der Zoll für Nahrungsergänzungsmittel in Verbraucherverpackungen mit Kennzeichnung. Ausgenommen sind Nahrungsergänzungsmittel aus Ungarn und der Slowakei. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Bereits 2023 hatte der Nationale Verband für Verbraucherschutz (NSZPP) vorgeschlagen, die Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln aus „unfreundlichen“ Ländern nach Russland zu verbieten oder einen Zoll von 220% zu erheben. Der NSZPP begründete dies mit dem rasanten Wachstum des Graumarktes und Schwarzmarktes für Nahrungsergänzungsmittel, der ein Risiko für die Verbraucher darstellt. Im Frühjahr prognostizierte das Analyseunternehmen AlphaRM für den Apothekenmarkt für Nahrungsergänzungsmittel bis 2025 ein Umsatzwachstum von 13 % auf 185,5 Mrd. Rubel (ca. 1,9 Mrd. Euro). Gleichzeitig sank die Anzahl der verkauften Packungen im Vergleich zu 2024 um 5% auf 495 Mio. / Regierung der Russischen Föderation, Forbes (beide RU)
 

28.09.2026

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