Strategisch wichtige russische Unternehmen dürfen ausländische Vorschriften und behördliche Vorgaben künftig nur noch mit Zustimmung der russischen Behörden umsetzen. Einen entsprechenden Erlass hat Präsident Wladimir Putin unterzeichnet. Die Regelung betrifft staatlich als strategisch eingestufte Aktiengesellschaften und deren Tochterunternehmen. Sie müssen künftig eine Genehmigung einer von der Regierung ermächtigten Bundesbehörde einholen, bevor sie Anforderungen ausländischer Staaten, internationaler Organisationen oder ausländischer Aufsichts- und Kontrollbehörden nachkommen. Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Vorgaben unmittelbar in ausländischen Gesetzen verankert sind. Mit dem Erlass erweitert Russland bereits seit 2012 bestehende Beschränkungen. Betroffen sind Unternehmen, die auf der offiziellen Liste strategischer Unternehmen und Aktiengesellschaften aus dem Jahr 2004 stehen, sowie deren Tochtergesellschaften. / Russische Regierung, RBC (beide RU)