Konten-Schutz nicht rückwirkend

Gelder von ausländischen Unternehmen auf russischen Sonderkonten können nun doch unter bestimmten Bedingungen von Gerichten beschlagnahmt werden, um z. B. Ansprüche russischer Unternehmen zu bedienen. Am Montag änderte Präsident Wladimir Putin das entsprechende Dekret von Anfang des Jahres dahingehend ab. Ursprünglich untersagte es die Beschlagnahmung der eingefrorenen Mittel auf Konten des Typs S komplett. Nun soll dieser Schutz nicht mehr rückwirkend gelten. Er entfällt also gegenüber Gerichtsentscheidungen, die vor Inkrafttreten des Dekrets am 3. Januar 2024 datieren. / [Kommersant](https://www.kommersant.ru/doc/6635445) (RU)

13.04.2024

Vorheriger Beitrag

Deutsche legen bei E-Visa zu

Nächster Beitrag

Zahlungsprobleme in „freundlichen“ Ländern

Unser Telegram-Kanal

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Telegram-Kanal

Возврат к списку