Unter der Überschrift „Sanktionsumgehung – Aktuelles aus der strafrechtlichen Praxis der Sanktionen gegen Russland“ (Publikation) weist das Ministerium für Wirtschaft und Energie in der dritten Ausgabe seines entsprechenden Newsletters daraufhin, dass „Verstöße gegen Sanktionsvorschriften entsprechend der Vorschriften in §§ 17-19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und § 82 Außenwirtschaftsverordnung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden“. Bei Straftaten drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, Bußgelder reichten sich nach der Schwere des Vergehens und reichen von 30.000 bis 500.000 Euro, heißt es. Bei juristischen Personen kann die Geldbuße bis zu 40 Mio. Euro betragen.
Detaillierte Informationen zu den bestehenden Sanktionen bzw. Embargos finden Sie auf den Websites des Bundesamtes für Außenwirtschaftskontrolle (BAFA), des Bundesfinanzministeriums und Zoll. Aktuelle Informationen zu Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union sind auch über die „Sanktionslandkarte“ der EU abrufbar.
Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier eine Übersicht relevanter Dokumente zur Sanktionsdurchsetzung und hier die Fragen und Antworten (FAQ) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und hier die FAQ der Europäischen Kommission.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied kürzlich in einem Verfahren des Finanzgerichts Düsseldorf gegen einen Privatkäufer, der einen in Russland erworbenen gebrauchten Mercedes nach Deutschland einführen wollte. Das Hauptzollamt hatte das Fahrzeug sichergestellte. Der Käufer machte vor Gericht geltend, dass der Kauf eines Gebrauchtwagens dem russischen Staat keine erheblichen Einnahmen bringe. Der EuGH entschied jedoch, dass keine Einzelfallprüfung nötig sei – die EU könne selbst die Güter bestimmen, deren Einfuhr Russland erhebliche Einnahmen bringe.
Auch nationale Gerichte verhängen empfindliche Strafen. Das Landgericht Würzburg verurteilte Anfang März zwei deutsche Staatsangehörige zu Freiheitsstrafen von sechs bzw. zwei Jahren, die über ein weit verzweigtes Netzwerk 111 Luxusfahrzeuge im Wert von rund 20 Mio. Euro nach Russland geliefert hatten.
Das Zollfahndungsamt Stuttgart ermittelt wegen des Exports von Werkzeugmaschinen im Wert von 1,7 Mio. Euro über Drittstaaten nach Russland. gegen fünf Beschuldigte wegen bandenmäßiger Sanktionsumgehung.
Bei Fragen und Kommentaren zu den Russland-Sanktionen können Sie sich an unsere Mitarbeiterin Olga Sujewa wenden: sujewa@kammer.ru.