Deutsche Unternehmen, die aufgrund der seit 2022 einführten Sanktionen bereits bezahlte Waren oder Dienstleistungen nicht mehr nach Russland liefern können, sehen sich weiterhin mit erheblichen rechtlichen Risiken konfrontiert. Seit 2025 hilft die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer gemeinsam mit ihrem Mitgliedsunternehmen Müller & Wagner betroffenen Unternehmen, die geleisteten Anzahlungen zurückzuerstatten. Sechs Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits erfolgreich genutzt und damit drohende Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen abgewendet.
Eine wichtige Grundlage dafür schuf eine Initiative des Rechtskomitees der Kammer. Im September 2025 wandte sich die Kammer mit einem Positionspapier an die Deutsche Bundesbank, die Bundesregierung und die Deutsche Botschaft in Moskau. Darin setzte sie sich erfolgreich für eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist ein.
Hintergrund war die Gefahr einer Klagewelle gegen deutsche Firmen, die vor dem 24. Februar 2022 Vorauszahlungen von russischen Geschäftspartnern erhalten hatten, ihre Lieferverpflichtungen sanktionsbedingt jedoch nicht mehr erfüllen konnten. Neben kostspieligen Gerichtsverfahren drohen ihnen mögliche Pfändungen von Vermögenswerten in Russland sowie grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere in BRICS- und SOZ-Staaten.
Die Bemühungen der Kammer zeigten Wirkung: Mit dem 19. EU-Sanktionspaket vom 23. Oktober 2025 wurde die Frist für entsprechende Rückzahlungen zunächst bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Das 21. EU-Sanktionspaket sieht nun eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 vor. Voraussetzung für die Rückerstattung ist eine Einzellizenz der Deutschen Bundesbank, die vom deutschen Geschäftspartner beantragt werden muss.
Unternehmen, die von dieser Problematik betroffen sind und Unterstützung bei der Rückerstattung von Vorauszahlungen benötigen, können sich an Olaf Letzel, Leiter der Abteilung Mitgliederbetreuung und Marktanalyse der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, wenden: letzel@kammer.ru.