Am 27. Februar 2026 reichte die russische Zentralbank beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen die Entscheidung zur dauerhaften Einfrierung staatlicher Vermögenswerte ein. Angestrebt wird die Aufhebung der Verordnung (EU) 2025/2600 des Rates vom 12. Dezember 2025. Die Zentralbank rechnet mit einer Verfahrensdauer von 1,5 bis 2 Jahren.
In der Klageschrift wird ausgeführt, dass das verabschiedete Dokument nicht nur Gelder auf unbestimmte Zeit einfriert, sondern auch den Zugang zur Rechtspflege vollständig blockiert. Die Bestimmungen schließen die Vollstreckung von Gerichts- oder Schiedssprüchen bezüglich des Vermögens der russischen Zentralbank aus.
Laut Kläger verstößt dies gegen die Grundprinzipien der Unverletzlichkeit des Eigentums und der staatlichen Immunität von Zentralbanken, die durch internationales Recht und die Verträge der EU selbst garantiert sind. Solche Maßnahmen gelten als unvereinbar mit der Rechtsstaatlichkeit. / Russ. Zentralbank, Frank Media (beide RU)