Verlagerung als Lösung
Das im Rahmen des 13. EU-Sanktionspakets beschlossene Dienstleistungsverbot im Russlandgeschäft könnte europäische Unternehmen dazu zwingen, künftig über eine Filiale außerhalb der Union zu agieren, mutmaßt die britische Zeitung Financial Times (FT). Ab dem 20. Juni 2024 benötigen europäische Unternehmen eine Genehmigung der nationalen Behörden, um ihren russischen Tochtergesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Management- und Rechtsberatung zu erbringen. Mit dieser Maßnahme möchte sich die EU wohl Klarheit darüber verschaffen, wie viele Unternehmen noch in Russland aktiv sind, urteilt Michael Albrecht vom Kolke von der New Yorker Anwaltskanzlei Skadden. Er hält es für möglich, dass einige Unternehmen die verbotenen Dienstleistungen in ihre Büros außerhalb der EU verlagern könnten, um die neuen Vorschriften einzuhalten. / [Financial Times](https://www.ft.com/content/4cd98aea-8783-4f54-b595-5a3b81d3312c) (EN), [Kommersant](https://www.kommersant.ru/doc/6664125) (RU)
24.04.2024
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