Verbot für P2P-Transaktionen mit Kryptowährungen

Ab dem 1. Juli 2027 werden in Russland Transaktionen zum Kauf und Verkauf von Kryptowährungen zwischen Privatpersonen (sogenannte P2P-Transaktionen) untersagt. Dies geht aus Erläuterungen der russischen Zentralbank hervor. P2P-Transaktionen sind nur noch bis zum 1. Juli des kommenden Jahres zulässig, präzisierte die Zentralbank. Das Gesetz zur Regulierung des Umgangs mit Kryptowährungen in Russland ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Es legt die Regeln für den Verkehr von Kryptowährungen auf dem russischen Markt sowie die Bedingungen für Transaktionen durch qualifizierte und nicht qualifizierte Anleger fest.

Transaktionen auf dem Kryptowährungsmarkt dürfen künftig nur noch von lizenzierten Akteuren durchgeführt werden. Dazu zählen Handelsplatzbetreiber, Broker, Krypto-Börsen (bzw. Umtauschdienste) sowie Vermögensverwalter. Die Bezahlung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten innerhalb Russlands mittels Kryptowährungen ist untersagt – für Transaktionen im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs können sie jedoch weiterhin genutzt werden. / Russ. Zentralbank, Forbes (beide RU)

17.10.2026

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