Sonderkonten für westliche Bankeinlagen

Russlands Präsident Wladimir Putin hat per Erlass das Sonderverfahren für Gläubiger aus den sogenannten „unfreundlichen Ländern“ auf Bankeinlagen ausgeweitet. Das Sonderverfahren nach Präsidentenerlass Nr. 95 war im März 2022 als Reaktion auf die westlichen Sanktionen eingeführt worden und betraf Verpflichtungen aus Krediten, Darlehen und Finanzinstrumenten. Es erlaubt den russischen Schuldnern, ihre Verpflichtungen gegenüber westlichen Gläubigern in Rubel per Überweisung auf Sonderkonten des Typs C zu begleichen. Im ergänzten Fall der Bankeinlagen dürften die russischen Banken als Schuldner gelten. Der neue Erlass macht selbst keine Angaben zur Anwendung des ursprünglichen Erlasses Nr. 95 auf Bankeinlagen. Das Verfahren greift allgemein für Verbindlichkeiten im Wert von mehr als 10 Mio. Rubel (117.000 Euro) pro Kalendermonat, erklärt die Nachrichtenagentur Interfax. Eine Umwandlung in Devisen ist nur mit Genehmigung der Behörden möglich. / Frank Media, Interfax, Russ. Regierung (alle RU)

06.06.2026

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