Ab dem 1. Mai ist es Privatpersonen, Einzelunternehmern und Organisationen in Russland untersagt, raffinierte Goldbarren mit einem Gewicht von über 100 Gramm zu exportieren. Der entsprechende Präsidialerlass wurde auf dem offiziellen Informationsportal veröffentlicht. Es gibt jedoch Ausnahmen: Privatpersonen, juristische Personen und Einzelunternehmer dürfen Goldbarren mit einem Zertifikat der Föderalen Eichkammer über die internationalen Flughäfen Scheremetjewo, Domodedowo, Wnukowo und Knewitschi (Wladiwostok) in EAWU-Länder exportieren. Privatpersonen dürfen Gold mit einem Zertifikat der Föderalen Eichkammer und ausschließlich über die genannten internationalen Flughäfen in Nicht-EAWU-Länder exportieren. Juristische Personen und Einzelunternehmer dürfen Gold gemäß den festgelegten Verfahren und unter Beachtung der außertariflichen Vorschriften exportieren. Laut dem russischen Finanzministerium wurde diese Maßnahme im Rahmen einer Sanierung der Wirtschaft eingeführt. „Ziel ist es, das Risiko zu minimieren, dass Goldbarren für illegale Handelsaktivitäten und Geldwäsche missbraucht werden“, so das Ministerium. / Regierung der Russischen Föderation, RBC (beide RU)