Keine Extra-Steuern für abgewanderte Firmen
Die russische Regierung hat sich gegen eine erhöhte Gewinnsteuer für ausländische Unternehmen, die sich seit Februar 2022 aus Russland zurückgezogen haben, ausgesprochen. Vorgeschlagen hatten das im April Dumaabgeordnete u. a. aus der Oppositionspartei Gerechtes Russland. Um die „wirtschaftliche Souveränität“ Russlands sowie die „langfristige Stabilität des Binnenmarkts“ zu stärken, sollen abgewanderte Firmen 35% statt 25% Körperschaftsteuer zahlen, so der Vorschlag. Die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen lehnten das nun jedoch ab, weil eine unterschiedliche Besteuerung gegen das Diskriminierungsverbot im russischen Steuerrecht verstoße, zitiert die Wirtschaftszeitung Kommersant aus der Stellungnahme der Regierung. So sei es nicht zulässig, Unternehmen aufgrund „der Eigentumsform, Staatsangehörigkeit natürlicher Personen oder der Herkunft des Kapitals“ zu besteuern, lautet ein Argument der Ministerien. / [Kommersant](https://mail.kammer.ru/clicks.php?hex&m=ca40&c=424044&i=261a&u=43bcf&r=aHR0cHM6Ly93d3cua29tbWVyc2FudC5ydS9kb2MvNzkyNDE0Nw--&s=196b253e8a1008d5470982febd719487) (RU)
02.08.2025
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