Russlands Präsident Wladimir Putin hat Privatpersonen aus den sogenannten unfreundlichen Ländern vom Sonderverfahren für Bankeinlagen ausgenommen. Das Verfahren verpflichtet russische Banken, Guthaben von westlichen Kunden auf Sonderkonten des Typs C zu buchen, von denen die Kunden weder Bargeld abheben noch Geld ins Ausland überweisen können. Es griff ab einer Schwelle von 10 Mio. Rubel (ca. 107.000 Euro), die sich nach Klarstellung der Zentralbank auf die Verbindlichkeiten einer Bank gegenüber dem einzelnen Einleger je Kalendermonat bezieht.
Der geänderte Gegensanktions-Erlass Nr. 95 wurde am Dienstag veröffentlicht und trat am selben Tag in Kraft. Die Ausnahme gilt auch für in Russland registrierte Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen. Beträge, die Banken zwischen dem 1. Juni und dem Inkrafttreten auf C-Konten gebucht haben, können sich die Betroffenen laut dem Erlass nun in Rubel auszahlen lassen. / RBC, Forbes (beide RU)