Bargeldausfuhr eingeschränkt

Der russische Präsident Wladimir Putin hat per Dekret die Ausfuhrbestimmungen für Rubel aus Russland verschärft. Dies gilt für Reisen in die EAWU-Staaten (Armenien, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan) sowie nach Aserbaidschan, Tadschikistan und Usbekistan. Laut Erlass dürfen Privatpersonen nicht mehr als eine Million Rubel, umgerechnet 10.000 Euro, ausführen, während für juristische Personen und Einzelunternehmer ein vollständiges Ausfuhrverbot gilt. Zuvor galt das Verbot nur für die Ausfuhr von Rubel in EAWU-Staaten. Die Grenze für Privatpersonen lag bei 100.000 US-Dollar.

Ausnahmen gelten für Bargeldausfuhren über internationale Flughäfen gemäß einer von der Regierung festgelegten Liste. Für den Transport von Bargeld sind Kontoauszüge erforderlich. Die Beschränkungen gelten nicht für den Bargeldtransport durch juristische Personen oder für Gelder, die für die Arbeit russischer diplomatischer Vertretungen bestimmt sind. / Präsidialerlass, Kommersant (beide RU)

01.10.2026

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